Rechtsanwalt · Strafverteidiger · Lehrbeauftragter
Um die bestmögliche Strategie für jeden Mandanten zu erarbeiten, braucht es sowohl Fachwissen als auch Einfühlungsvermögen und Verständnis für die unterschiedlichen Bedürfnisse und Verfahrensziele eines Mandanten.
Dr. Benedikt Mick blickt auf eine langjährige Erfahrung als Strafverteidiger, er ist Fachanwalt für Strafrecht, zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht und zusätzlich spezialisiert im Persönlichkeitsrecht.
Neben einer tiefgehenden Expertise in der Praxis ermöglicht ihm seine Lehrtätigkeit an der Universität Hamburg zur ‚Praxis der Strafverteidigung‘ auch rechtswissenschaftliche Impulse in seine praktische Arbeit einfließen zu lassen. Das Zusammenspiel dieser Aspekte und die regelmäßige Teilnahme an Fortbildungen sowie der Austausch im Kollegenkreis garantiert ein individualisiertes, strategisches Vorgehen – zugeschnitten auf die konkrete Rechtslage und die individuellen Anliegen der Mandantinnen und Mandanten – weil jeder Mensch das Recht auf die bestmögliche Verteidigung hat.
Gemeinsam mit Dr. Frédéric Schneider führt Dr. Mick die Kanzlei SCHNEIDER || MICK Strafverteidigung mit Standorten in Berlin und Hamburg. Die Kanzlei ist ausschließlich im Strafrecht tätig. Sie berät und verteidigt Menschen in wirtschafts-, steuer- und medizinstrafrechtlichen Verfahren ebenso wie in allgemein strafrechtlich sensiblen Lebenslagen – stets mit dem Blick für das Wesentliche und der nötigen strategischen Klarheit und Durchsetzungskraft. Die konsequente Spezialisierung und der exzellente fachliche Anspruch der Kanzlei wurde mehrfach und fortlaufend durch unabhängige Auszeichnungen gewürdigt.
Über seine Tätigkeit in der Kanzlei hinaus bringt sich Dr. Mick im Vorstand der Vereinigung Berliner Strafverteidiger*innen e.V. ein – getragen von der Gedanken, Strafverteidigung gemeinsam auch im kollektiven Rahmen zu stärken.
Strafverteidigung beginnt idealerweise dort, wo das Verfahren noch formbar ist. Eine frühzeitige, strategisch fundierte Begleitung schafft Handlungsspielräume – sachlich, diskret und auf die jeweilige Verfahrenslage zugeschnitten.
Strafrechtliche Ermittlungen im wirtschaftlichen Kontext greifen tief in berufliche und persönliche Lebensrealitäten ein. Erforderlich ist eine Verteidigung, die rechtliche Komplexität mit taktischer Präzision und praktischer Erfahrung verbindet.
Kaum ein Thema ist gesellschaftlich so sensibel wie der Vorwurf eines Sexualdelikts; Verteidigungen in Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen verlangen Erfahrung, tiefes Verständnis aussagepsychologischer Dynamiken und präzise Sachveraltsanalysen –und die Expertise, daraus eine strukturierte, beweisfokussiert prozessleitende Strategie zu entwickeln.
Die Unschuldsvermutung muss dort verteidigt werden, wo sie unter Druck gerät –auch gegenüber medialer Berichterstattung oder privaten Zuschreibungen. In solchen Konstellationen ist ein rechtlich präzises und kommunikativ kluges Vorgehen erforderlich, das schützt, bevor sich Bilder verfestigen, die mit dem Verfahren selbst nur wenig zu tun haben.